Datenschutz-Grundverordnung ist ab 25.05.2018 anzuwenden – ist Ihre Website fit?
Jedes Unternehmen und auch jede Webseite sollte eine Datnschutzerklärung haben. Am 24.05.2016 trat eine Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die ab dem 25.05.2018 anzuwenden ist. Siehe hierzu auch diesen Wikipedia-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung. Wer seine Datenschutzerklärung jetzt nicht auf den neuen Stand bringt, läuft Gefahr, ab Ende Mai 2018 abgemahnt zu werden. Leider gibt es viele so genannte Abmahnanwälte, die es nur darauf abgesehen haben, Websiten zu finden, die sie abmahnen können.
Handeln Sie deshalb jetzt und aktualisieren Ihre Datenschutzerklärung!
Wenn Sie nicht wissen, was jetzt alles neue ist, können Sie entweder das Internet befragen, einen Fachanwalt beauftragen. Als besonderen Service können Sie WP-Webdesign beauftragen, Ihre Datenschutzerklärung zu aktualisieren. Kontaktieren Sie WP Webdesign einfach mit dem Kontaktformular.