DSGVO – Was ist neu seit Oktober 2019?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für viele ein leidiges Thema bzw. immer noch ein rotes Tuch. Was darf ich jetzt noch? Was muss ich ändern als Webseitenbetreiber? Ist meine Webseite abmahngefährdet? In diesem Beitrag habe ich die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen zusammengetragen.

Eine Frage ist seit Oktober 2019 wieder ins Rampenlicht getreten: Darf ich als Seitenbetreiber Cookies verwenden? Muss der Seitenbesucher darauf hingewiesen werden? Muss er sogar zustimmen?

Konkret geht es um zwei Urteile des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2019 und Oktober 2019. Die Urteile sind hier und hier verlinkt. Demnach ist muss jeder Webseitenbetreiber oder Shop-Betreiber aktiv werden!

Der User – Webseitenbesucher – muss also erst aktiv werden, d.h. aktiv zustimmen, bevor ein Cookie gesetzt werden darf. Ein einfacher Hinweis, wie etwa am Fuß der Seite, reicht nicht mehr aus.

Nutzt Ihre Webseite überhaupt Cookies? Die meisten Webseiten kommen nicht mehr ohne Cookies aus. Hier können Sie prüfen, ob auf Ihrer Webseite Cookies verwendet werden. Einfach Ihre Domain eingeben und sich anzeigen lassen, ob Cookies verwendet werden.

DSGVO - Was ist jetzt zu tun?

Es bleibt abzuwarten, ob und wie schnell Webseitenbetreiber abgemahnt werden, wenn sie sich nicht an das geltende Recht halten. Bei der Suche nach einer komfortabler und rechtsicheren Lösung bin ich auf ein Plugin für WordPress-Seiten gestoßen, was ich als Lösung ansehe. Ein Plugin der devowl.io GmbH. Auch hier wiederhole ich gern, dass ich kein Anwalt bin und nicht abschätzen kann, was in Zukunft geurteilt wird. 

Das genannte Plugin der devowl.io GmbH verspricht, DSGVO, ePrivacy Richtlinie und TTDSG konforme Einwilligungen einzuholen. Es kann dem Layout der eigenen Website angepasst werden und enthält bereits alle Codes zum Beispiel für Facebook, Google Analytics oder AdSense.

Gern übernehme ich die Integration dieses Plugins auf Ihrer WordPress-Seite. Nutzen Sie das Kontaktformular und fordern ein Angebot an unter Nennung Ihrer Website.  

Die offizielle Antwort des Anbieters lautet hierzu: „Wir haben ein Cookie Consent Banner umgesetzt, das unserer Ansicht nach den gesetzlichen Anforderungen entspricht,…“ (Kursivschrift von uns)

Anmerkung von WP-Webdesign: mit diesem Plugin, welches auch namenhafte Unternehmen verwenden, kommen Sie auch nach unserer Ansicht geltenden Bestimmungen der DSGVO nach.

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