Zum 24.02.2016 ist – von vielen unbemerkt – ein neues Gesetz in Kraft getreten. Eigentlich soll dieses neue Gesetz helfen, Datenschutzverstöße im Netz besser zu verfolgen und Verbraucher vor unseriösen Unternehmen zu schützen. In der Praxis bedeutet es aber: Fast jeder Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung kann ab sofort abgemahnt werden.
Worum geht es in dem neuen Gesetz?
Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ ist seit dem 24.02.2016 in Kraft. Es soll damit der Verbraucherschutz im Netz verbessert werden und ein effektives Mittel geliefert werden, um gegen unseriöse Unternehmen vorzugehen.
Ab sofort können Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsverbände Verstöße im Bereich Datenschutz abmahnen.
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Ist Ihre Webseite noch nicht mit einer gültigen Datenschutzerklärung ausgestattet?
Dann muss schnell gehandelt werden, damit Sie nicht in der Gefahr stehen, abgemahnt zu werden. Lassen Sie sich helfen. Ich erstelle Ihnen gern eine Seite mit der Datenschutzerklärung nach Vorlage des Rechtsportals e-recht24.de.